Rechtsprechung
BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umsatzbeteiligung - Widerrufbare Sonderleistung - Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Leistungszeit - Arbeitsverhältnis
- archive.org
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611, § 622 Abs. 6; HGB § 87a
Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 611, 622 Abs. 6; HGB § 87a
Umsatzbeteiligung nach Maßgabe des Jahresergebnisses einer Filiale: Keine widerrufliche Sonderleistung sondern Arbeitsentgelt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Prozentuale Umsatzbeteiligung, Gewährung neben dem Gehalt, Entgeltbestandteil, widerrufbare Sonderleistung
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 11.10.1995 - 2 Ca 2229/95
- LAG Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 5 Sa 147/95
- BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1571
- NZA 1999, 420
- BB 1999, 425
- DB 1999, 804
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 5 Sa 147/95
Arbeitnehmer; Fixum; Gewährung einer monatlichen Zulage; Bemessung einer …
Auszug aus BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 5 Sa 147/95 -.Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. Januar 1997 - 5 Sa 147/95 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung
Auszug aus BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
Die Rechtsprechung hat bereits als Kündigungserschwerung i.S.d. § 622 Abs. 6 BGB den Fall angesehen, daß der Arbeitnehmer bei unterjähriger Beschäftigung eine Verdiensteinbuße hinnehmen muß, weil die Provision jahresbezogen zu berechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB; Senatsurteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 = AP Nr. 9 zu § 87 HGB). - BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72
Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter
Auszug aus BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gibt eine Aufteilung des Entgelts in Grundgehalt und Erfolgsbeteiligung dafür keinen Anhalt (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB). - BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88
Kündigung durch Arbeitnehmer: Zahlung einer "Abfindung" an den Arbeitgeber - …
Auszug aus BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
Die Rechtsprechung hat bereits als Kündigungserschwerung i.S.d. § 622 Abs. 6 BGB den Fall angesehen, daß der Arbeitnehmer bei unterjähriger Beschäftigung eine Verdiensteinbuße hinnehmen muß, weil die Provision jahresbezogen zu berechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB; Senatsurteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 = AP Nr. 9 zu § 87 HGB).
- LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06
Provisionsanspruch des Arbeitnehmers
Die Provisionsvereinbarung steht grundsätzlich auch nicht neben dem Arbeitsvertrag, sondern es handelt sich mangels anderweitiger Vereinbarung um eine zusätzlich zum Gehalt gewährte Vergütung, die Teil des Gesamtentgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist (siehe BAG Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 -, AP Nr. 6 zu § 87 a HGB).Denn darauf kommt es nicht an, weil die Provision grundsätzlich Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist (siehe BAG Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 -, AP Nr. 6 zu § 87 a HGB).
- LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1217/02
Zu den Voraussetzungen von Zahlungen von bereits in vollem Umfang verdienter …
Sie ist als laufende Arbeitsvergütung in den jeweiligen Abrechnungsmonaten des vorgenannten Zeitraum verdient, jedoch aufgespart worden und erst gemäß der in Ziffer 8 Absatz 1 der Vergütungsrichtlinie vom 30.09.1991 getroffene Regelung an bestimmten Fälligkeitsterminen ausgezahlt worden (vgl. auch BAG 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 - EzA § 611 BGB Nr. 29).Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitnehmers als unzulässig anzusehen (BAG 06.09.1989 - 5 AZR 586/88 - EzA § 622 BGB n. F. Nr. 26; BAG 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 - EzA § 87 HGB Nr. 11; BAG 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 - EzA § 611 BGB Nr. 29).
- LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15
Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit …
Die Höhe des Gesamtentgelts des Klägers sollte davon abhängen, in welchem Maße er Behandlungen bei Privatpatienten durchführt (vgl. auch BAG v. 08.09.1998 - 9 AZR 223/97, juris).
- LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02
Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu …
bb) Das Bundesarbeitsgericht hat nur in solchen Fällen, in denen die Zahlung nach der individuellen Leistung des Einzelnen berechnet wurde, in einer Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung Arbeitsentgelt im engeren Sinne gesehen (BAG, AP Nr. 4 zu § 87 a HGB ; AP Nr. 84 zu § 611 BGB - Gratifikation ; AP Nr. 16 zu § 620 BGB - Probearbeitsverhältnis ; BAG, 20.8.1996, 9 AZR 471/95, AP Nr. 9 zu § 87 HGB; 8.9.1998, 9 AZR 223/97, AP Nr. 6 zu § 87 a HGB ). - LAG Hamburg, 30.10.2002 - 4 Sa 69/02
Anspruch auf Zahlungen aus einem Bonusplan; Gewinnbeteiligung als zusätzliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 20.04.2009 - 5 Sa 1466/08
Vorschussvereinbarung für Umsatzbeteiligung
Festzuhalten ist, dass eine zusätzlich zum Gehalt gewährte Umsatzbeteiligung keine widerrufbare Sonderleistung ist, sondern Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung (siehe BAG, Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 -, NZA 1999, S. 420). - BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99
Provisionscharakter einer Prämienzahlung - Erlöschen des Anspruchs nach Kündigung …
Erdiente Provisionen, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, sind auch dann geschuldet, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt dieser Fälligkeit nicht mehr im Betrieb ist (BAG 8. September 1998 - 9 AZR 223/97 - AP HGB § 87 a Nr. 6 = EzA BGB § 611 Nr. 29). - OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 U 67/22
Honoraransprüche als freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei; …
Der Kläger kann sich daher auch nicht mit Erfolg auf das von ihm mehrfach zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.1998 (9 AZR 223/97, NZA 1999, 420) stützen.
Rechtsprechung
BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirtschaftliche Einheit - Wahrung der Identität - Übernahme des Personals - Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge - Aufrechterhaltung der Arbeitsorganisation - Qualifikation der Arbeitnehmer - Hauptbelegschaft
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge
- archive.org
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB §§ 613 a, 622 Abs. 3; KSchG § 1
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge - Der Betrieb
BGB § 613a; KSchG § 1
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge: Abgrenzung der bloßen Funktionsnachfolge von der Übernahme einer organisierten Arbeitnehmergesamtheit - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 09.05.1996 - 1 Ca 243/96
- LAG Köln, 27.05.1997 - 9 Sa 747/96
- BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1884
- ZIP 1999, 632
- EuZW 1999, 287
- NZA 1999, 415
- NZA 1999, 420
- NJ 1999, 335
- DB 1999, 539
- NZG 1999, 415
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Köln, 27.05.1997 - 9 Sa 747/96
Betriebsübergang im Sinne des§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Fall der …
Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 747/96 -.Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Mai 1997 - 9 Sa 747/96 - wird zurückgewiesen.
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Die Wahrung der Identität ist anzunehmen, wenn der neue Auftragnehmer nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern aufgrund eigenen Willensentschlusses einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, weil die Arbeitnehmer in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen (Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, zu B I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11
Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch
Bei einfachen Tätigkeiten im Rahmen eines Hol- und Bringdienstes reichte die Weiterbeschäftigung von 75 % der ehemaligen Beschäftigten nicht aus, um die Übernahme der Hauptbelegschaft und das Vorliegen eines Betriebsübergangs zu bejahen, zumal keine Bewahrung der früheren Arbeitsorganisation damit einherging (vgl. BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174) . - BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz
Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (Senat 23. September 1999 - 8 AZR 614/98 - 21. Januar 1999 - 8 AZR 680/97 - 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174). - BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
So hat der Senat bei Reinigungskräften, an deren Sachkunde keine besonderen Anforderungen zu stellen sind, bei der Übernahme von 85 % der Belegschaft ohne sachliche Betriebsmittel die Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils der Arbeitnehmer angenommen (11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 -BAGE 87, 303, 308 = AP BGB § 613a Nr. 172 = EzA BGB § 613a Nr. 159), dagegen die Übernahme von 75 % nicht als Übernahme der Hauptbelegschaft angesehen (10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2007 - 10 Sa 750/06
Berufung: Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung; pauschaler Hinweis auf …
Es werde auf die Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - AP Nr. 187 zu § 613 a BGB verwiesen, mit welcher das BAG einen Betriebsübergang angesichts des geringen Qualifikationsgrades der übernommenen Arbeitnehmer noch nicht einmal eine Quote von 75 % habe genügen lassen.Gegen das ihm am 11.09.2006 zugestellte Urteil hat der Beklagte am 27.09.2006 Berufung eingelegt und diese am 06.11.2006 wie folgt begründet: Das Arbeitsgericht habe in seiner Urteilsfindung die vorgetragene Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - AP Nr. 187 zu § 613 a BGB nicht berücksichtigt und entsprechend gewürdigt.
Es werde auf die Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - AP Nr. 187 zu § 613 a BGB verwiesen, mit welcher das BAG einen Betriebsübergang angesichts des geringen Qualifikationsgrades der übernommenen Arbeitnehmer noch nicht einmal eine Quote von 75 % habe genügen lassen.
Die Berufungsbegründungsschrift vom 06.11.2006 enthält - abgesehen von der Rüge, das Arbeitsgericht habe die Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 (8 AZR 676/97) nicht berücksichtigt - lediglich eine wörtliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens, was den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO - wie bereits ausgeführt - nicht genügt.
Dessen Hinweis auf die Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 (8 AZR 676/97), wonach ein Betriebsübergang im Einzelfall auch dann angenommen werden kann, wenn ein neuer Auftragnehmer nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern darüber hinaus aufgrund eigenen Willensentschlusses einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, steht in keinerlei erkennbarem Bezug zu den in der Entscheidung des Arbeitsgerichts für die Annahme eines Betriebsübergangs zu Grunde gelegten Kriterien.
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG v. 11.12.1997 - 8 AZR 729/96, NZA 1998, 534 = ZIP 1998, 666; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 623/96, ZAP ERW 1998, 142; BAG v. 10.12.1998 - 8 AZR 676/97, NZA 1999, 420 ; BAG v. 18.02.1999 - 8 AZR 500/97, ZInsO 1999, 420 ).Von der Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft (siehe dazu BAG v. 10.12.1998 - 8 AZR 676/97, NZA 1999, 420 ; BAG v. 18.02.1999 - 8 AZR 500/97, ZInsO 1999, 420 ) kann angesichts des Vortrags der Klägerin nicht ausgegangen werden.
- LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
Betriebsübergang; Facility-Management; Auftragsnachfolge; Organisationsänderung
Bei einfachen Tätigkeiten reichte ein Übernahmegrad von 75 % der Beschäftigten nicht (BAG vom 10.12.1998 - NZA 1999, 420, zu Hol- und Bringediensten in einem Krankenhaus; a. A. EuGH vom 24.01.2002 - Rs. C-51/00 - Temco, NZA 2002, 265 zu Reinigungsarbeiten), 86 % wurden jedoch für ausreichend erachtet (BAG vom 11.12.1997 - NZA 1998, 534). - BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 500/97
Betriebsübergang bei Übernahme der Hauptbelegschaft
Teilweise Parallelsache zu Urteil des Senats vom 10. Dezember 1998 (- 8 AZR 676/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Hält der neue Auftragnehmer die frühere Arbeitsorganisation nicht aufrecht und stellen die Arbeitsplätze keine hohen Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer, genügt auch ein Anteil von 75 % der früheren Beschäftigten nicht, um die Übernahme der Hauptbelegschaft feststellen zu können (Urteil des Senats vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- LAG Köln, 20.01.2006 - 4 Sa 1069/05
Teilbetriebsübergang im Weiterbildungsbereich
Nach Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG, 28.04.1997 - 3 AZR 75/98 - 10.12.1998 - 8 AZR 324/97 - 18.08.2005 - 8 AZR 523/04 -) ist ein Aufhebungsvertrag, der in Zusammenhang mit einem Betriebsübergang lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind (so wörtlich BAG, 10.12.1998 a. a. O.).Das BAG hat in dieser Entscheidung zu der Frage, welcher Anteil für die Übernahme der Hauptbelegschaft genügt, auf das Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - verwiesen.
- LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
Betriebsstilllegung, Betriebsübergang; Betriebsmittel, Arbeitsmittel
Dies ist anzunehmen, sobald mit der Neuvergabe von Dienstleistungen sächliche Betriebsmittel an den Konkurrenten übertragen werden oder dieser den wesentlichen Teil der Belegschaft des früheren Dienstleisters übernimmt (BAG Urteil vom 24.04.1997 - 8 AZR 848/94 nicht veröffentlicht; Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - Der Betrieb 1998, 885 = NZA 1998, 532 = Der Betrieb 1998, 696, NZA 1998, 251 = AP Nr. 168 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 737/96; BAG Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 NZA 1999, 420; BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 522/01 - AP Nr. 126 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung: Abgrenzung der Funktionsnachfolge zum Betriebsübergang).Von der Wahrung ihrer Identität ist dann schon auszugehen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das der Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (BAG Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - NZA 1999, 420).
- LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 AL 67/03
Aufträge zur Bewachung von militärischen Objekten; Anspruch auf Arbeitslosengeld; …
Dem ist das Bundesarbeitsgericht in Urteilen vom 11.12.1997 Az.: AZR 729/96 (DB 98, 883) sowie vom 10.12.1998 Az.: 8 AZR 676/97 (NZA 99, 420) ganz dezidiert gefolgt.Es bedarf auch keiner genauen und abschließenden Überprüfung, wie sich dies zu der in der am 25.02.1997 erstellten Liste von 67 Arbeitnehmern bei 10 Übernahmen verhält, auch nicht, inwieweit die am 28.05.1996 ausgesprochene Kündigung von 7 Wachaufträgen in der T. Kaserne und der LV-Anlage "G." zum 31.08.1996, dass die Kündigung "aufgrund der geplanten elektronischen Überwachung durch das Betreibermodell erfolge", eine Änderung der Organisation impliziert (s. hierzu BAG vom 10.12.1998 a.a.O.).
- LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05
Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen …
- LAG Hamm, 05.03.1999 - 10 Sa 1961/98
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei einem Teilbetriebsübergang ; Anspruch …
- LAG Hamm, 22.08.2000 - 4 Sa 779/00
Pflicht zur Weiterbeschäftigung; Übergang eines Arbeitsverhältnisses; Begriff des …
- LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- LAG Niedersachsen, 09.11.1999 - 7 Sa 40/99
Übergang eines Urlaubsabgeltungsanspruchs auf den Betriebsübernehmer; …
- BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 501/97
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 338/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 13 Sa 36/06
Abgrenzung Betriebsübergang/Funktionsnachfolge
- LAG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 Sa 1429/06
Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruch gegen den neuen Auftragnehmer nach der …
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 334/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Niedersachsen, 12.07.2007 - 7 Sa 1432/06
Wiedereinstellungsanspruch gegen den neuen Auftragnehmer nach der Neuvergabe …
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 335/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Niedersachsen, 12.07.2007 - 7 Sa 1429/06
Die Neuvergabe eines Bewachungsauftrags stellt keinen Betriebsübergang dar; …
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 336/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Köln, 21.01.2005 - 4 Sa 1036/04
Betriebsübergang
- LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch Betriebsübergang; Wahrung der …
- LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99
Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs; …
- LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99
Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007 - 11 Sa 911/06
Betriebsübergang
- LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1150/01
Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); …
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 339/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 337/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 341/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 340/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 345/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Köln, 09.12.2004 - 5 (7) Sa 925/04
Fehler, Betriebsrat, Anhörung, Kündigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 343/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98
Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2007 - 15 Sa 195/07
Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Gleichstellungsabrede
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 344/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1170/99
Betriebsübergang: Begriff des Teilbetriebs - Rechte aus …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 6 Sa 53/20
Betriebs(teil)übergang - Lagerlogistik
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
Interessenausgleich mit Namensliste - Vermutung der Betriebsbedingtheit - …
- LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
Fingiertes Arbeitsverhältnis zum Entleiher; Gesetzliche Grundlage für fingierte …
- LAG Köln, 14.03.2000 - 13 Sa 1356/99
Betriebsübergang; Betriebsstillegung; Buslinie; Auftragsneuvergabe; …
- LAG Düsseldorf, 10.03.2000 - 11 (8) Sa 1301/99
Betriebsübergang: Begriff des Teilbetriebs - Rechte aus …
- LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 26/13
Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das …
- LAG Niedersachsen, 27.08.2007 - 9 Sa 1852/06
Betriebsübergang; Betriebszugehörigkeit; Kündigungsfrist; wesentlicher Teil der …
- ArbG Düsseldorf, 22.11.2011 - 7 Ca 4465/11
Küdigung betriebsbedingt, Betriebsratsmitglied, Betriebsstilllegung, …
- LAG Hamm, 18.12.2002 - 2 Sa 623/02
Betriebsübergang - Wohnungsverwaltung
- LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …
- LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 106/13
Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das …
- LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei andauernden …
- LAG Berlin, 25.01.2000 - 3 Sa 2303/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2017 - 2 Sa 419/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Übergang eines Betriebsteils auf den …
- ArbG Düsseldorf, 11.01.2011 - 7 Ca 6409/10
Betriebsübergang bei der Flugzeugreinigung am Flughafen
- LAG Hessen, 21.11.2000 - 9 Sa 820/00
Anspruch auf Vergütung bei Annahmeverzug; Passivlegitimation im …
- BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
- LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 111/13
Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das …
- LAG Berlin, 27.06.2000 - 3 Sa 845/00
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2017 - 2 Sa 420/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Übergang eines Betriebsteils auf den …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2000 - 1 Sa 407/99
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Anspruch auf Zahlung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2001 - 17 B 237/00
- LAG Köln, 21.04.1999 - 7 Sa 342/98
Wirksamkeit einer Kündigung